Gastronomie-betriebe

Wir unterstützen Sie bei der Veräußerung oder dem Erwerb Ihres Restaurants, Bar, Nachtsclubs oder sonstigem gastronomischen Betriebs.

BEFORE WE START

Unsere Leistungen

Sie planen Ihren bestehenden Gastronomiebetrieb (etwa ein Restaurant, ein Cafe, ein Imbiss, eine Bar, oder eine Diskothek / Nachtclub) zu veräußern oder Sie möchten sich Ihren Traum vom Einstieg in die Welt der Gastronomie verwirklichen? Unsere Kanzlei hat sich auf die Veräußerung und den Erwerb von Gastronomiebetrieben spezialisiert. Wir beraten Sie selbstverständlich nicht nur bei der Übernahme eines bereits bestehenden Gastronomiebetriebes, sondern auch bei der Gründung und Eröffnung Ihres Restaurants, Bar, Diskothek oder sonstigen gastronomischen Betriebes. Denn bei dem Erwerb des eigenen Gastronomiebetriebes gibt es einige Stolpersteine, dies zu umgehen gilt. Dabei sind die zentralen Fragen, welche Rechtsform etwa für den Betrieb des Restaurants gewählt wird, ob eine sogenannte „Ablöse“ an den vorherigen Restaurantbetreiber zu bezahlen ist und gegebenenfalls wie hoch diese sein wird/sollte, wie sind Pachtverträge mit den Brauereien zu verhandeln, kann der Pacht oder Mietvertrag der Immobilie in dem sich das Restaurant befindet vom veräußernden Restaurantbetreiber übernommen werden, oder bedarf es einer erneuten Verhandlung mit dem Vermieter/Verpächter? Wir haben als Kanzlei mehrjährige Erfahrung insbesondere auf dem Münchner und Augsburger Markt gesammelt, sodass wir Ihnen nicht nur rechtstheoretisch, sondern auch praktisch bei der Abwicklung Ihres Vorhabens zur Seite stehen können.

Die Leistungen im Detail

Unser Beratungsangebot

Unser Angebot erstreckt sich vom gesellschaftsrechtlichen Bereich, etwa in Form von einer Beratung, welche Rechtsform für den Betrieb des Restaurants gewählt werden sollte oder einer Begleitung bei der Abwicklung einer Geschäftsübernahme in Form eines Asset Deals oder Sharedeals, bis hin zum Bereich des gewerblichen Mietrechts, wenn Pachtverträge oder Mietverträge geprüft, aufgesetzt oder verhandelt werden müssen. Ebenso überprüfen wir Lizenzverträge im Franchise Recht oder sogenannte Brauereiverträge mit den Getränkelieferanten.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Sie möchten sich beraten lassen?

Sie planen bereits ein konkretes Vorhaben, wie die Eröffnung eines Restaurants oder Cafes und  möchten die Verträge vor Vertragsschluss prüfen lassen? Oder Sie möchten sich zunächst allgemein beraten lassen, um mit dem nötigen Hintergrundwissen selbstbewusst in die späteren Verhandlungen zu treten? Kontaktieren Sie uns und wir erstellen ein für Sie maßgeschneidertes Angebot.

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