Gesellschaftsrecht
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Klein- & mittelständische Unternehmen
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GESELLSCHAFTSRECHT

Existenzgründung & Start-ups

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Unternehmensgründung.

Wir unterstützen und beraten Sie vollumfänglich in sämtlichen Anliegen des Gesellschaftsrechts. Das primäre Ziel dabei ist, gemeinsam mit Ihnen an einer für Sie passenden Strategie in allen Bereichen zu arbeiten. Wir versorgen Sie dabei mit dem nötigen Hintergrund- und Fachwissen, sodass Sie in die Lage versetzt werden, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir begleiten Sie dabei vom ersten Tag an, solange, bis Sie das nötige Selbstvertrauen gewonnen haben, um Ihr Unternehmen rechtssicher zu führen. Selbstverständlich können Sie jederzeit, unabhängig von der Phase, in welcher sich Ihr Unternehmen befindet, mit Ihren Anliegen an uns herantreten. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung durch unseren Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Augsburg und in München.

Der Weg in die Selbstständigkeit

Sie möchten sich selbstständig machen? Unser Anwalt für Firmengründungen in Augsburg begleitet Sie bei Ihrer Unternehmensgründung. Angefangen mit der Wahl der für Sie passenden Rechtsform, bis hin zum Entwurf sämtlicher Verträge, die für eine Firmengründung benötigt werden, wie zum Beispiel: Anwalt für Gesellschaftsrecht Augsburg
Gesellschaftsvertrag, Satzung, Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, usw.
Unser Anwalt für Unternehmensgründungen steht Ihnen für offene Fragen gerne zur Verfügung. Gerne begleiten wir Ihr Start-up auch bei der Beantragung von Krediten, etwa bei der KfW, oder bei der Beantragung sonstiger Förderungen für die Existenzgründung, etwa bei Business Angels.

Gastronomie

Möchten Sie ein Restaurant, Nachtclub, oder einen sonstigen Gastronomiebetrieb eröffnen oder einen bereits bestehenden Betrieb erwerben? Unser Anwalt für Existenzgründung bringt die nötige Erfahrung mit, um ein für Sie faires Ergebnis bei den Kaufpreis- und Vertragsverhandlungen zu erzielen. Ein eigenes Unternehmen gründen, ohne die nötige Erfahrung, ist nahezu unmöglich.

Besonders im Bereich der Gastronomie ist es für Gründer oft sehr schwer beurteilen zu können, ob der angebotene Kaufpreis für die materiellen, sowie immateriellen Wirtschaftsgüter des Unternehmens, umgangssprachlich auch „Ablöse“ genannt, fair berechnet worden ist. Denn in Gastronomiebetrieben können nicht oder nur selten die für die Bewertung eines Wirtschaftsbetriebes üblichen Bewertungsgrundsätze herangezogen werden. Wir betreuen bereits mehrere namhafte Gastronomiebetriebe in Augsburg, sowie in München. Profitieren auch Sie von unserer Expertise. Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Augsburg.

IT- & Tech Start-Ups

Sie denken über eine Existenzgründung im IT- und Tech-Bereich nach? Sie möchten eine eigene Software oder APP entwickeln oder entwickeln lassen? Wir haben bereits zahlreiche innovative IT und Tech Start-UPs dabei unterstützt, erfolgreich den Markt zu betreten. Dazu gehört, neben der Beratung zur richtigen Rechtsformwahl, dem Entwerfen sämtlicher Verträge, der AGB und der Datenschutzerklärung für den Internetauftritt oder die APP, auch das Aufklären über Haftungsrisiken, Lizenzen, Genehmigungen und das abmahnungssichere Gestalten der Internetseite.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung?

Nutzen Sie unser Kontakt-Formular, um einen persönlichen Besprechungstermin mit uns zu vereinbaren;
senden Sie uns eine E-Mail an info@rechtsanwalt-carta.de oder
kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich telefonisch unter der +49 821 99974800.

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