Ärger mit dem Nachsendeauftrag

Ein Umzug an eine neue Wohnadresse ist stets mit Stress und (leider) oftmals auch mit Ärger verbunden. Abgesehen von der körperlichen Anstrengung und dem Organisationsaufwand, den ein Umzug mit sich bringt, erleben in letzter Zeit vermehrt Verbraucher eine böse Überraschung, wenn es um den Nachsendeauftrag geht.

Wo ist das Problem

Immer mehr Menschen entschließen sich dazu, einen Nachsendeauftrag online abzuschließen. Die meisten Verbraucher möchten dabei den Nachsendauftrag der Deutschen Post nutzen. Wird das Keyword bzw. der Suchbegriff „Nachsendauftrag“ in der Suchmaschine Google eingegeben, so springen einem diverse Seiten, die mit der Online Erichtung des Nachsendeauftrags werben ins Auge.
Was viele Verbraucher dabei übersehen: bei den Anbietern handelt es sich nicht um die offizielle Webseite der deutschen Post. Warum dies den Verbrauchern oftmals erst nach Abschluss des Nachsendeauftrags klar zu werden scheint, mag verschiedene Gründe haben. Es dürfte allerdings nicht allein an dem Umzugsstress liegen.
Die diversen Anbieter gestallten ihren Internetauftritt bewusst im Stil der deutschen Post. Fast jedes Unternehmen verwendet bei seinem Außenauftritt immer wieder die selben Farbmuster, Schriftarten und Symbole (das Firmenlogo sei mal außen vor) um die Kunden zu „branden“. Vereinfacht gesagt, soll der Kunde durch die Verwendung der immer selben Farbmuster, Schriftarten und Symbole an das Unternehmen gebunden werden und, falls dieser folglich die Attribute wie etwa den Farbton, in einem anderen Zusammenhang
sieht, sofort eine Assoziation zu dem Unternehmen herstellen. Bei der deutschen Post sind das, wie den meisten wohl bekannt sein dürfte, die Farben gelb, schwarz und weiß.
Zudem werden die Meisten einen gelben Einwurfbriefkasten, auch ohne das Firmenlogo der deutschen Post, mit dieser in Verbindung bringen.

Ausnutzen durch Anbieter

Die Anbieter machen sich diesen Umstand durchaus bewusst zu nutze und gestalten ihren Internetauftritt derart geschickt, dass selbst ohne die (widerrechtliche) Abbildung des Firmenlogos der deutschen Post, bei dem Verbraucher der Eindruck suggeriert wird, er sei gerade dabei den Nachsendauftrag auf der offiziellen Internetseite der deutschen Post abzuschließen. Selbstverständlich streiten die Anbieter bei Nachfrage diese Absicht ab und verweisen auf das Kleingedruckte in ihrem Internetauftritt.
Die meisten Anbieter bewegen sich dabei auch im rechtlich (gerade noch) zulässigen Rahmen. Trotzdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die meisten Mandanten, die uns in diesem Zusammenhang kontaktierten, schlicht und einfach der Meinung waren, sich auf der offiziellen Seite der deutschen Post oder zumindest eines ihrer Partner befunden zu haben.

Viele unserer Mandanten sind erst misstrauisch geworden, als sie sich im Bekannten- oder Freundeskreis über die hohe Gebühr für die Errichtung des Nachsendeauftrags ausgelassen haben und sie erfahren mussten, dass die deutsche Post lediglich 29,99 EUR statt knapp 80,00 EUR (wie viele andere Anbeiter) für ihren Nachsendeauftrag verlangt.

Im Kleingedruckten steht es

Nimmt man die AGB der Anbieter genauer unter die Lupe, so wird einem schnell klar, wofür der saftige Aufschlag verlangt wird:
der Verbraucher richtet auf der Internetseite nicht direkt einen Nachsendeauftrag bei dem Anbieter ein, sondern er beauftragt lediglich den Anbieter mit der Errichtung eines solchen.
Das heißt:
man zahlt den Anbieter dafür, dass er bei der deutschen Post für einen selbst einen Nachsendeauftrag einrichtet.

Nachsendeauftrag bei der deutschen Post wird oft gar nicht eingerichtet

Damit allerdings noch nicht genug. Nicht nur, dass der Verbraucher letzen endes mehr für den Nachsendeauftrag bezahlt hat, als er bei einer direkten Einrichtung bei der deutschen Post gezahlt hätte, meistens ist die Erichtung des Nachsendeauftrags bei der deutschen Post auch gar nicht von der Vertragsleistung umfasst.
Der Anbieter bietet dabei zwar einen Nachsendeauftrag an und erichtet einen solchen auch vertragsgemäß, allerdings nicht bei der deutschen Post, sondern bei kleineren Konkurrenzunternehmen der deutschen Post. Diese machen allerdings maximal 10 % des deutschen Marktes im Bereich der Postzustellung aus und sind teilweise nur regional tätig.
Zudem ist die Errichtung eines Nachsendeauftrags bei den meisten Briefdienstleistungsunternehmen kostelos.
Die erbrachte Leistung der Anbieter dürfte somit im Regelfall für den Verbraucher, der wohl ausschließlich oder weitestgehend die deutsche Post für Briefsendungen nutzt, nutzlos sein.

Wie sich betroffene wehren können

Die Rückforderung des Geldes ist durchaus möglich, lässt sich allerdings nicht pauschal bejahen oder verneinen. Oft sind die AGB der Anbieter fehlerhaft, so dass das Geld aufgrund dessen zurückgefordert werden kann. Ebenso fehlt es oft an einer wirksamen Widerrufsbelehrung.
Allerdings setzen die Anbieter auf die durchaus erfolreiche Taktik, dass die wenigsten Betroffenen wegen knapp 80,00 EUR einen Rechtsanwalt aufsuchen, geschweige denn einen Rechtsstreit beginnen werden, so dass die meisten Betroffenen die 80,00 EUR als Lehrgeld sehen, ihr Geld nicht zurückfordern und einfach einen „richtigen“ Nachsendeauftrag bei der deutschen Post direkt einrichten.

Lohnt sich ein Rechtsstreit

JA. Definitiv. Dabei geht es nicht nur ums Prinzip. Die Anbieter leben davon, dass sich die Betroffenen aus Scheu vor dem Mehraufwand nicht wehren. Solange dieses Geschäftsmodel für sie aufgrund dessen rentabel bleibt, wird die Geschäftspraktik nicht aufgegeben. Würde jeder Betroffene das gezahlte Geld im Wege eines Gerichtsprozesses zurückfordern, würde sich das Geschäftmodell für die Anbieter bald nicht mehr lohnen und in Zukunft eingestellt werden.

Sollten Sie auch betroffen sein, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Autor: Rechtsanwalt Luigi A. Carta

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