Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung im Arbeitsrecht

Manche Arbeitnehmer fürchten sie, manche kümmert sie recht wenig: die Abmahnung. Doch was ist eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis eigentlich? Wann darf ich als Abreitnehmer
eine Abmahnung aussprechen? Und kann ich mich als Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?

Was ist eine Abmahnung?

Durch das Erteilen einer Abmahnung erinnert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an seine Vertragspflichten und moniert deren Verletzung. Jede Abmahnung
hat somit eine Rügefunktion / Hinweisfunktion.

Darüber hinaus fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Zukunft zu vertragsgemäßem Verhalten auf und droht für den Fall einer erneuten
Pflichtwidrigkeit bzw. Fehlverhaltens die Kündigung des Arbeitsverhältnisses an. Deshalb hat jede Mahnung auch eine sogenannte Warnfunktion.
Das unterscheidet die Abmahnung von einer bloßen Ermahnung, bei welcher lediglich eine begangene Vertragsverletzung gerügt wird, ohne dass konkrete
arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.
Achtung: entgegen des Irrglaubens muss die Abmahnung nicht schriftlich, sondern kann auch mündlich erteilt werden.
Eine schriftliche Abmahnung hat allerdings den Vorteil, dass der Nachweis, dass und mit welchem Inhalt eine Abmahnung erfolgt ist, besser bzw. überhaupt dokumentiert werden kann.

Welche Folgen hat eine Abmahnung

  1. Vorbereitung einer späteren Kündigung
  2. Grundsätzlich ist eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers erst nach Ausspruch einer vorherigen Abmahnung zulässig. Eine einmalige Verfehlung kann somit in der Regel auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Prognoseprinzips nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen.
  3. Werden die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hingegen durch den Arbeitnehmer wiederholt in vergleichbarer Weise verletzt, muss und kann der Arbeitgeber mit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, welche beanstandungsfrei verläuft, nicht mehr rechnen. Die Kündigung erfolgt also zur Vermeidung weiterer, in der Zukunft liegenden Pflichtverletzungen, die aufgrund der vergangen Pflichtverletzungen auch zukünftig weiterhin zu erwarten sind.

Keine gleichzeitige Kündigung bei Abmahnung

Mit der Abmahnung „verbraucht“ der Arbeitgeber das Recht auf Kündigung.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für den Ausspruch einer Abmahnung, erklärt er damit gleichzeitig konkludent, hinsichtlich der abgemahnten Pflichtverletzung auf den Ausspruch einer Kündigung zu verzichten.

Negative Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen des Arbeitgebers

Die Dokumentation von Vertragsverletzungen in der Personalakte behindert unfraglich das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers.
Sind die dokumentierten Vorwürfe allerdings unwahr und somit sachlich unzutreffend oder ist die Aufnahme in die Personalakte aus sonstigen Gründen rechtswidrig, so liegt nach allgemeiner Auffassung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vor.

Wie können Sie Arbeitnehmer wehren

Die Lösung gegen eine rechtswidrige Abmahnung ist die Entfernungsklage. Im Falle einer rechtswidrigen Abmahnung hat der Arbeitnehmer das Recht gegen den Arbeitgeber die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Die Pflicht zur Entfernung wird aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgeleitet, die auch das berufliche Fortkommen
des Arbeitnehmers umfasst. Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sind Sie der Ansicht, dass diese nicht gerechtfertigt ist? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg oder bei unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bobingen.

Wie können sich Arbeitgeber schützen

Eine Abmahnung muss nicht immer aufgrund eines sachlich unzutreffenden Vorwurf rechtswidrig sein. Oft führen Formfehler zu Rechtswidrigkeit der Abmahnung. Ärgerlich ist das besonders dann, wenn sich die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers in unzumutbarer Weise häufen oder extreme Ausmaße annehmen, wenn etwa die Körperliche Unversehrtheit von Arbeitskollegen im Betrieb gefährdet wird. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Kündigung ausgesprochen wird und sich im Kündigungsschutzprozess herausstellt, dass die Abmahnung, die der Kündigung voran gegangen war, rechtswidrig ist. Dann bleibt nur noch die Zahlung einer hohen Abfindung um den Arbeitnehmer aus dem Betrieb fern zu halten. Lassen Sie Ihre Abmahnungen von Anfang an rechtssicher von unseren Rechtsanälten für Arbeitsrecht erstellen und beugen Sie unangenehmen Überraschungen im Kündigungsschutzprozess damit vor.

Zu uns:
Wir Verfügen über eine Kanzlei in Bobingen, sowie in Augsburg. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht und lassen Sie sich kompetent beraten und vertreten.

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