Kinder, ab ins Gefägnis!?

Die CSU hat vor kurzem in ihrer Klausur im oberbayerischen Kloster Seeon, ihrem früheren Ruf als Law-and-Order Partei alle Ehre gemacht. Unter dem Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat die Partei ein Papier erarbeitet, das ein „neues Jahrzehnt der Souveränität“ einleiten und eine CSU-Politik „für einen starken Staat und eine wehrhafte Demokratie“ beschreiben soll.

Ein Anwalt für Strafrecht dürfte das wohl ganz anders sehen. Die Reaktionen auf die zum Teil doch sehr einschneidenden Ankündigungen blieben im Fachbereich des Strafrechts, insbesondere unter den Strafanwälten und Strafverteidigern folgte prompt. In den Sozialen-Medien wie Instagram, Youtube, Twitter und Facebook, brach eine Debatte darüber los, ob nun Kinder ins Gefägnis müssten.

Wie lautet der Vorschlag der CSU?

Wenn unter 14-Jährige schwere Verbrechen begehen, sollen sie nicht mehr, wie bisher, ohne Strafe davonkommen.
Gegenwärtig sind Kinder strafunmündig. Das bedeutet, gleich welche Straftat begangen wird, Kinder können nicht dafür bestraft werden.
Selbst bei Mord oder Totschlag besteht keine Strafbarkeit.
„Wir müssen auch Täter unter 14 Jahren einzelfallgerecht sanktionieren können. Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein – nicht eine starre Altersgrenze.“ Wird die CSU in der „Welt“ zitiert. Es soll eine Prüfung der Aufhebung der Altersgrenze für schwere Verbrachen erfolgen. Welche Verbrechen die CSU mit schweren Verbrechen meint, ist dem Autor als Anwalt für Strafrecht allerdings schleierhaft. Die Reaktionen zeigen, dass andere Juristen, über den Fachbereich hinaus die kritische Einschätzung teilen. Selbst Staatsanwälte und Richter dürften wohl hinter vorgehaltener Hand über das Papier heftig diskutieren.

Ältere Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren sollen darüber hinaus öffter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Die CSU bringt dies mit dem Tod eines Feuerwehrmannes bei uns in Augsburg vor wenigen Wochen in Zusammenhang. Dazu sei mit als Rechtsanwalt aus Augsburg der folgende Kommentar erlaubt:
Jeder Anwalt für Strafrecht aus Augsburg weiß, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg zu einer der härtesten in ganz Deutschland zählt. Die Strafrichter in diesem Gerichtsbezirk sind mir als Strafverteidiger Augsburg auch nicht gerade für ihre Milde bekannt. Es werden kleinste Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz rigoros verfolgt.
So werden Strafverfahren für 2 Gramm Cannabis eröffnet.Von der Strafe abgesehen, kommt in einem solchen Fall, was die Staatsanwälte und Richter wissen, eine MPU auf den Beschuldigten zu. Dann heißt es neben der Geldstrafe wegen des Verstoßes gegen das BtmG auch: MPU nicht bestanden. Darüber hinaus werden Gründe für Hausdurchsuchung schnell gefunden. Wer denkt, die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht, hätte das traurige Unglück am Königsplatz Augsburg verhindert, dem kann ich lediglich den
Kommentar hierzu von einem der besten Juristen auf dem Gebiet des Strafrechts, Thomas Fischer, im Spiegel empfehlen.

Bekämpfung der Clankriminalität
Die Clans, sowie Großfamilien rücken immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. In den 90er Jahren noch eine Randerscheinung, traten die Clans über die Musikszene insbesondere an die Öffentlichkeit. Insbesondere Rapkünstler gingen mit ihren Verbindungen zu den Clans in letzter Zeit sehr offen um, auch wenn das für so manchen Künstler mit Polizeischutz endete. Spätestens seit die deutsche Serie 4Blocks, die sich um die Clankriminalität in Berlin dreht, ihr erfolgreiches Debut feierte, sind die Clans im Fokus der Öffentlichkeit angekommen.Das Thema polrisiert und so fordert die CSU in ihrem Papier:
Wer gegen Clans kämpft, soll mehr Befugnisse erhalten. So soll es einen Clan-Beauftragten beim BKA geben, ebenso soll das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen Clans aktiv werden können. Bereits hier dürften sämtliche Juristen vor allem in Hinblick auf den Verweis auf die Demokratie der CSU protestieren. Bei dem Verfassungsschutz handelt es sich im Gegensatz zum BND um einen Inlandsgeheimdienst. Dass die Geheimdienste in der Vergangenheit öfter in der Kritik standen, sich mit Verweis auf das Geheimhaltungsinteresse der Kontrolle des Rechtsstaats entziehen zu wollen, dürfte weithin bekannt sein. Statt, wie von Juristen lange gefordert, die Geheimdienste einer strengeren Kontrolle zu unterziehen, möchte CSU die Befugnisse auch noch ausweiten. Denn ein Eingreifen durch den Verfassungsschutz ist bisher rechtlich nicht möglich. Zudem soll es erleichtert werden, Vermögenswerte bei Clans zu beschlagnahmen.
Die CSU will im Strafrecht eine vollständige und ihrer Ansicht nach praxisnahe Beweislastumkehr einfügen, um Tätern kriminell erworbenes Vermögen noch einfacher entziehen zu können und dadurch die Vermögensabschöpfung noch effizienter zu gestalten. Die Beweistlastumkehr bei Beschlagnahmen wurde bereits mit der Einziehung eingeführt. Demnach reicht es z.B. aus, wenn bei einem Arbeitslosengeld II Empfänger ein höherer Bargeldbetrag gefunden wird, um diesen zu Beschlagnahmen. Der Betroffene muss dann Beweisen, dass das Vermögen nicht aus der Begehung einer Straftat herrührt.

Zu unserer Kanzlei in Augsburg:
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg verfügt über eine Strafabteilung. In dieser kümmern sich unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Augsburg um sämtliche Belange des Strafrechts, sowie Ordnungswidrigkeitenrechts, gleich ob beim Einspruch gegen den Strafbefehl, einer Anklage oder beim Führerscheinentzug.

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