Kunstrecht

Was versteht man unter Kunstrecht?

Rechtliche Bezüge im Kunstrecht:

 

Das Kunstrecht hat viele Bezüge. So umfasst es das Auktionsrecht Galerierecht, Restitutionsrecht, (Kunst)handelsrecht, das Strefrecht im Bereich der Kunstfälschungen und das Kaufrecht.

Unsere Kanzlei für Kunstrecht in Augsburg und München

Unsere Kanzlei ist in dem Rechtsgebiet Kunstrecht international tätig. Der regionale Tätigkeitsschwerpunkt konzentriert sich auf Augsburg und München. Unser Spezialist im Kunstrecht, Herr Rechtsanwalt Luigi Carta, unterstützt Sie gerne mit seiner Erfahrung bei Ihrem Erwerb oder bei Ihrer Veräußerung von Kunstobjekten.

Stiftungsrecht

Insbesondere in der Kunstwelt ist die Errichtung von Stiftungen beliebt. Unter einer Stiftung versteht man im deutschen Recht eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen von dem sog. Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Das Vermögen soll auf Dauer erhalten bleiben und die sog. Destinäre sollen lediglich durch Erträge Zuwendungen erhalten.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird als Stiftungsgeschäft bezeichnet. Die Hergabe von Vermögenswerten in Form von Gemälden, Skulpturen oder sonstiger Kunstobjekte, insbesondere für gemeinnützige Zwecke, wird als Überführung von Stiftungsvermögen in den Grundstock der Stiftung bezeichnet.

L'arte e l'Italia

In der Kunstwelt war Italien immer prägend und auch gegenwärtig hat sich daran nichts geändert. Wir organisieren die reibungslose Abwicklung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten mit unseren Partnern vor Ort.

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