Sportrecht & eSport-Recht

Rechtsberatung, Spielerbetreuung und Compliance

Sportrecht
 
Das Rechtsgebiet des Sportrechts bildet sich aus der Schnittmenge zwischen Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht. Dabei geht es um die Rechte von Sportverbänden und Sportlern sämtlicher Sportarten. Wir bieten sowohl klassische Rechtsberatung, als auch Spielerbetreuung und Compliance für Verbände an.
eSport-Recht
 
Leider wurde der eSport, aus uns unerfindlichen Gründen, noch nicht als offizielle Sportart anerkannt. Wir sind allerdings fest davon überzeugt, dass das nicht mehr lange so bleiben wird. Die Bundesregierung hat diesbezüglich bereits Schritte in die richtige Richtung unternommen und den eSport in den Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode (Rn. 2167-2171) aufgenommen. Darüber hinaus wurde im Bundeshaushalt 2019 der „Deutsche-Games-Fond“ mit einem Budget über 50 Millionen Euro errichtet. Große Fortschritte wurden im Jahr 2019 auch im rechtlichen Bereich des eSports gemacht. So wurde an der Juristischen Fakultät der Univesität Augsburg deutschlandweit die erste Forschungsstelle für das Rechtsgebiet eSport-Recht gegründet. Wir begrüßen diese Entwicklung sehr und sind auch ein wenig mit Stolz erfüllt. Nicht zuletzt, da die Universität Augsburg, die einen derartigen Pioniergeist aufweist, die Almer Mater unserer Rechtsanwälte, Herr Carta und Herr Steeb, ist. Wir teilen die Begeisterung für diese faszinierende Branche und das damit verbundene Rechtsgebiet und haben uns dazu entschlossen, als eine der ersten Kanzleien in Deutschland Rechtsberatung im Bereich des eSport-Rechts anzubieten.
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