Von Problemen mit Photovoltaikanlagen

Die Beschwerden von Verbrauchern über Probleme mit Photovoltaikanlagen oder Solaranlagen nehmen in letzter Zeit immer mehr zu. Die Probleme sind mannigfaltig. Von bereits vollständig bezahlten, jedoch nicht gelieferten PV-Anlagen, bis hin zur fehlerhaften Montage. Herr Rechtsanwalt Luigi A. Carta vertritt deutschlandweit sowohl Verbraucher als auch Unternehmen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und erläutert in diesem Beitrag, was die häufigsten Probleme sind und wie Sie diese vermeiden.

Die häufigsten Probleme mit Photovoltaikanlagen und Solaranlagen

Die Energiewende hat viele Verbraucher zum Umdenken bewegt. Der Stromverbrauch der Haushalte steigt stetig an und zugleich erhöhen sich die Strompreise kontinuierlich. Immer mehr Menschen legen zudem größeren Wert darauf, grünen Strom zu beziehen. Eine PV-Anlage kann hier – trotz des hohen Investments – die Antwort auf steigende Strompreise sein und man weiß ganz genau, dass der Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien bezogen wird. Dementsprechend ist der Andrang auf Photovoltaikanlagen und Solaranlagen, nicht zuletzt wegen diverser staatlicher Förderungen, besonders hoch. Doch auch die Probleme bei dem Kauf von Photovoltaiksystemen nehmen zu.

Keine Lieferung und Montage, trotz geleisteter Anzahlung

Der Worstcase für den Käufer einer PV-Anlage. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die erste Abschlagszahlung auf den Kaufpreis wurde geleistet, doch es geht einfach nicht weiter. Die Einzelteile, die für die Montage und Installation der Photovoltaikanlage benötigt werden, werden einfach nicht angeliefert. Obgleich man mehrmals beim Verkäufer angerufen hat, geht trotzdem nichts voran, man wird am Telefon vertröstet oder die Anrufe werden einfach ignoriert.

Die Lösung:

Verzichten Sie auf unzählige Telefonate und E-Mails. Prüfen Sie den Kaufvertrag genau auf das vereinbarte Lieferdatum. Wird das Lieferdatum durch den Verkäufer nicht eingehalten, setzen Sie schriftlich eine Frist zur Lieferung. Wird die gesetzte Frist wieder nicht eingehalten, dann sollten Sie sich am besten an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Lieferung eines abweichenden PV-Systems

Unsere Erfahrung in der Praxis zeigt, dass Verkäufer aufgrund von Lieferengpässen teilweise ein anderes als das zuvor vertraglich vereinbarte System liefern. Dies verunsichert den Käufer oft. Viele Verbraucher denken, sie seien verpflichtet, die Photovoltaikanlage mit den Bauteilen eines anderen Herstellers zu akzeptieren.

Die Lösung:

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine PV-Anlage zu akzeptieren, die von einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Hersteller stammt. Bevor Sie nach Vertragsschluss Änderungen akzeptieren, sollten Sie sich zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Mängel an der Photovoltaikanlage

Die Photovoltaikanlage / Solaranlage wurde zwar geliefert, doch bereits innerhalb weniger Monate nach der Fertigstellung kommt es zu einer Funktionseinschränkung aufgrund eines Defektes. Bei den erheblichen Summen, die für den Kauf des PV-Systems aufgebracht werden mussten, ist dies besonders ärgerlich.

Die Lösung:

In diesem Fall kommt es darauf an, ob der Vertrag als Werkvertrag oder als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung klassifiziert wird. Der Bundesgerichtshof hat in diversen Entscheidungen sowohl eine Einstufung als Werkvertrag, als auch als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung bejaht. Die Prüfung ist äußerst komplex und hier liegt oft ein Schwerpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Verjährung der Mängelrechte – also der Zeitraum, in dem man von dem Verkäufer die Reparatur verlangen kann – variiert teilweise erheblich, je nachdem, ob von einem Werkvertrag oder von einem Kaufvertrag ausgegangen wird. Sie sollten den Defekt umgehend dokumentieren und dem Verkäufer vorsorglich schriftlich anzeigen. Auch hier empfiehlt es sich, parallel einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Ein Spezialist kennt die Problematik und wird die für Sie vorteilhaftere Rechtsauffassung daher eher argumentativ bei dem Verkäufer durchsetzen können.

Haben Sie ein Anliegen?

Sie haben ein (ähnlich gelagertes) Problem mit Ihrer Photovoltaikanlage oder Solaranlage? Herr Rechtsanwalt Luigi A. Carta hat sich in unserer Kanzlei auf Rechtsstreitigkeiten rund um die Thematik Solaranlagen, PV-Anlagen / Photovoltaikanlagen und Solar-Systeme spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Carta ist deutschlandweit – sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer tätig – und wird die optimale Strategie für Ihre Anliegen erarbeiten.

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