Der OneCoin und OneLife Skandal

Wie Anleger und Investoren durch einen der größten Skandale in der jüngsten Geschichte der Kryptowährungen um Ihr Geld gebracht worden sind – und wie sie es wieder zurückerhalten.

Was ist OneCoin?

Bei OneCoin handelt es sich mutmaßlich um eine Kryptowährung. Zumindest wurde OneCoin von den Verantwortlichen als Kryptowährung beworben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob es sich bei OneCoin tatsächlich um eine Kryptowährung gehandelt hat. So bestehen seitens diverser Staatsanwaltschaften diesbezügliche Zweifel, da der Verdacht besteht, dass die vermeintliche Kryptowährung OneCoin überhaupt nicht über eine sogenannte Blockchain verfügte bzw. verfügt. Als Erfinder der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin ist Frau Dr. Ruja Ignatova, auch bekannt als selbst ernannte Crypto-Queen, in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten. Die Kryptowährung OneCoin wurde durch die Verantwortlichen mittels eines sogenannten Multi-Level-Marketings aggressiv beworben. Die Betreiberfirmen der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin sind, laut Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Onecoin Ltd (Dubai) sowie die OneLife Network Ltd (Belize).

Was war passiert?

Bereits im Jahr 2015 gab die bulgarische Finanzaufsichtskommission eine Anlegerwarnung heraus. In dieser wurde OneCoin als Negativbeispiel für Kryptowährungen mit erhöhten Verlustrisiken für Anleger genannt. Im Jahr 2016 kam es zu den ersten Presseberichten über die vermeintliche Kryptowährung OneCoin. Die Journalisten kritisierten OneCoin im höchsten Maße und berichteten, dass es sich bei OneCoin lediglich um einen Betrug handeln würde, ohne Nutzen und ohne Ertragschancen für die Anleger. Die italienische Kartellbehörde erwirkte Ende 2016 eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen One Network Services Ltd., mit dem Hauptargument, es handele sich dabei um ein illegales Pyramiden-Verkaufssystem (auch als sogenanntes Ponzi Scheme oder Schneeballsystem bekannt). Auch die ungarische Zentralbank gab diesbezügliche Warnungen hinsichtlich OneCoin bekannt. Im Jahr 2017 verbot die italienische Kartellbehörde sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit OneCoin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagte den Firmen Onecoin Ltd, Dubai, und die OneLife Network Ltd sämtliche Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit OneCoin. Im Jahr 2018 kam es, durch ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Bielefeld, zu mehreren Durchsuchungen durch die bulgarische Polizei in den Büros von OneCoin in Sofia. Die Durchsuchungen standen in unmittelbaren Zusammenhang mit der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin. Als weitere Ermittlungsbehörden wagen Polizei sowie Europol beteiligt. Im Jahr 2019 kam es zu der Verhaftung des Bruders der vermeintlichen Erfinder werden von OneCoin, Konstantin Ignatov. Im Jahr 2021 war der Prozessauftakt vor dem Landgericht Münster gegen drei Deutsche, welche, zumindest laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bielefeld, in Zusammenhang mit OneCoin stehen sollen.

Anleger und Investoren

Alleine in dem gegenwärtig noch laufenden Prozess vor dem Landgericht Münster wird von 60.000 Anlegern und Investoren gesprochen, welche Geld in die vermeintliche Kryptowährung OneCoin investiert haben sollen. Der Geldfluss soll sich dabei auf über 320 Millionen € belaufen. Von dem Betrug sollen nicht nur Anleger in Deutschland, sondern in ganz Europa betroffen sein.

Können Anleger und Investoren ihr Geld zurückerhalten?

Die Frage, ob Investoren und Anleger, die in OneCoin investierten Geldbeträge zurückerhalten, muss divergiert beantwortet werden.

Laut Ermittlungsbehörden in verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland, handelt es sich bei der vermeintlichen Kryptowährung OneCoin um eine plumpe Betrugsmasche. Anleger und Investoren, die in die vermeintliche Kryptowährung OneCoin investiert haben, haben daher, laut meiner Rechtsauffassung, gegenüber den verantwortlichen Betreibern des OneCoin Netzwerks einen gerichtlich durchsetzbaren Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der investierten Gelder. In den OneCoin Fällen liegt das Problem jedoch viel eher darin, ob Anleger und Investoren einmal erwirkte Urteile gegen die Verantwortlichen auch vollstrecken und somit tatsächlich an ihr investiertes Geld kommen können. Hier passt zur Verdeutlichung der etwas plakative Ausspruch: Einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen.

Durch die Verantwortlichen wurden bereits erhebliche Geldbeträge abgeschöpft und beiseite geschaffen. Laut gegenwärtigem Kenntnisstand dürfte der Großteil der Anleger und Investoren ihr investiertes Geld daher nicht zurückerhalten.

Der Hoffnungsschimmer

Sollten Sie in die vermeintliche Kryptowährung OneCoin investiert haben, könnten Sie gegenwärtig jedoch noch eine Chance haben, ihre investierten Gelder zurückzuerhalten.

Dies ist einer Besonderheit im Fall OneCoin geschuldet:

Zum einen ist es der Staatsanwaltschaft Bielefeld gelungen, bei den deutschen Angeklagten Vermögenswerte i.H.v. 30.000.000 € einzufrieren. Dies bedeutet für Sie, dass Vermögenswerte die in Zusammenhang mit OneCoin unter bestimmten Umständen grundsätzlich zur Auszahlung zur Verfügung stehen.

Zum anderen hat der große Run der Investoren aus dem EU-Ausland auf die in Deutschland eingezogenen Vermögenswerte noch nicht begonnen. Dies mag wohl daran liegen, dass der Prozess vor dem Landgericht Münster bisher noch keine große mediale Aufmerksamkeit erfahren hat. Laut gegenwärtigem Kenntnisstand sind bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld die eingezogenen Vermögenswerte i.H.v. 30.000.000 € noch vorhanden.

Zuletzt spielt die Besonderheit eine Rolle, dass sich wohl viele Anleger und Investoren nicht eingestehen wollen, dass es sich bei OneCoin und OneLife tatsächlich um keine Kryptowährung, sondern um eine Betrugsmasche handelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass von den Ermittlungsbehörden zwar Strafverfahren eingeleitet worden sind und gegenwärtig Prozesse an verschiedenen europäischen Gerichten laufen, es jedoch noch nicht zu der großen Verurteilungswelle der Verantwortlichen gekommen ist.

Schnelles Handeln ist gefragt

Die vorstehend beschriebenen Besonderheiten führen dazu, dass gegenwärtig für Anleger und Investoren die Möglichkeit besteht, investierte Gelder bis zu einem Betrag i.H.v. 30.000.000 € zurückzuerlangen. Diejenigen Anleger, die nicht schnell genug handeln, werden ihre investierten Beträge mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückerhalten. Unserer Meinung nach ist das Zeitfenster und die Gelegenheit für Anleger und Investoren zu handeln äußerst kurz bemessen.

Weshalb sollten Anleger schnell handeln?

Anleger sollten aus den nachfolgenden Gründen schnell handeln:
Sobald es zu den ersten rechtskräftigen Verurteilungen der Verantwortlichen in den OneCoin Prozessen kommt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es zu einem Umdenken in der breiten Masse der Anleger und Investoren kommen wird. Dies wird dazu führen, dass viele Anleger und Investoren, die gegenwärtig noch an OneCoin und OneLife als werthaltige Kryptowährung glauben, höchstwahrscheinlich umschwenken und alles versuchen werden, ihre investierten Gelder zurückzuerhalten. Sobald das große Umdenken bei den Anlegern und Investoren erfolgt, wird es eine Run auf die Zivilgerichte geben und die von der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingezogenen Gelder werden bei der großen Anzahl an Investoren nicht mehr lange vorhanden sein. Es ist auch mit einem starken medialen Interesse an den Urteilen im Zusammenhang mit den OneCoin und OneLife Prozessen zu rechnen, sodass auch der letzte Anleger und Investor die rosarote Brille abnehmen und sich selbst eingestehen wird, dass es sich bei OneCoin und OneLife und Betrug handeln dürfte. Zuletzt soll es wohl auch zu einer Verfilmung der gesamten Geschichte um die Gründerin und selbsternannte Crpytoqueen Frau Dr. Ruja Ignatova kommen, was OneCoin und OneLIfe ebenfalls stark in den Mittelpunkt der Medien rücken wird.

Was Sie als Anleger tun können

Haben Sie in OneCoin oder OneLife investiert? Ich habe mit als Rechtsanwalt auf Kryptowährungen, insbesondere OneCoin und OneLife spezialisiert. Sie erhalten von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sollten die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall positiv sein, so setzen wir Ihre Ansprüche vor den Zivilgerichten durch und unterstützen Sie bei der Rückerlangung Ihrer Vermögenswerte.

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