Verkehrsunfall – Was nun?

Dieser Blogbeitrag aus der Rubrik: Praxiswissen für Verbraucher beschäftigt sich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie reagieren können, um eine überlange und komplizierte Schadensabwicklung nach einem Autounfall zu verhindern oder einer solchen zumindest entgegenzuwirken.

Dokumentierung

Kommt es zu einem Autounfall, so kann es für die spätere Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt (gegebenenfalls auch vor Gericht) sehr wichtig sein, dass der genaue Schadenshergang beweisbar rekonstruiert werden kann. Was bedeutet das für Sie konkret? Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so rufen Sie in jedem Fall die Polizei. Gleich wie gering der Schaden ist, die Polizei wird über das Schadensereignis einen sogenannten Unfallbericht erstellen und gegebenenfalls Lichtbilder von der Unfallstelle anfertigen. Darüber hinaus erleichtern sie so Ihrem Rechtsanwalt bei der späteren Schadensabwicklung die Beweisführung. Denn der Rechtsanwalt wird bei der Schadensabwicklung bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Akteneinsicht beantragen. Die Polizei stellt dem Rechtsanwalt sodann die Unfallakte zur Verfügung, aus der wichtige Informationen wie etwa der von der Polizei festgestellte Unfallhergang entnommen werden können. Dem von der Polizei angefertigte Unfallbericht kann in einem Gerichtsprozess, sollte die gegnerische Versicherung etwa die Schadensregulierung ablehnen bzw. teilweise ablehnen, große Beweiskraft zukommen.

Praxistipp:

Rufen Sie bei einem Autounfall immer die Polizei. Lassen Sie sich vor Ort von den Polizeibeamten das Aktenzeichen zu dem Vorgang geben. Am besten bitten Sie die Polizeibeamten um eine Visitenkarte. So weiß der Rechtsanwalt später, direkt an wen er sich wenden kann.

Unfallzeugen

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, sich nach Unfallzeugen um zu sehen. Insbesondere wenn nicht ganz klar ist, wer Schuld an dem Unfall ist und weder Sie noch der Unfallgegner einen Beifahrer im Fahrzeug hatten, auf den als Zeuge zurückgegriffen werden kann. In der Praxis kommt es oft vor, dass Unfallbeteiligte im Nachgang Ihrer Versicherung gegenüber andere Angaben zu dem Unfallhergang machen, als sie dies unmittelbar am Unfallort nach dem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner gemacht haben. Die Erklärung hierfür ist ganz simpel. Nachdem der erste Schock verflogen ist, setzt die Reue darüber ein, die Schuld an dem Unfall voreilig auf sich genommen zu haben. Auch kommt es fielen in den Sinn, dass die Versicherung Prämien nach dem Unfall erhöhen wird und es zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse nach einem Verkehrsunfall kommt.

Praxistipp:

Sehen Sie sich immer nach Unfallzeugen um. Haben Passanten etwa den Unfall beobachtet, so sprechen Sie die Passanten direkt an und lassen Sie sich die Kontaktdaten samt Telefonnummer geben. Wir empfehlen Ihnen sich nicht darauf zu verlassen, dass der Unfallgegner am Unfallort die Schuld für den Autounfall auf sich nimmt. Lassen Sie sich die Kontaktdaten von den Zeugen in jedem Fall aushändigen, auch wenn sie nicht an dem Autounfall Schuld sind und der Unfallgegner Ihnen zusagt, dass er seiner Versicherung melden wird, dass er einen Verkehrsunfall verursacht hat.

Beweisfotos

Machen Sie immer Fotos von dem Unfallort. Dokumentieren Sie den Schaden wenn möglich mit Bildern. Bewegen Sie das Fahrzeug nicht, bevor Sie keine Bilder von der Unfallszene gemacht haben und die Polizei gekommen ist, außer Sie gefährden dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Sollten Sie das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall vom Unfallort weg bewegen, bevor sie Fotos von der Unfallszene angefertigt haben, so kann es für die Polizeibeamten schwer sein nachzuvollziehen wie sich der Unfall tatsächlich ereignet hat.

Praxistipp:

Fertigen Sie immer Fotos von der Unfallszene an. Versuchen Sie, wenn möglich, die Fahrzeuge nicht zu bewegen bis die Polizei eintrifft. Sollte der Unfallgegner das Fahrzeug bewegen wollen, so machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie wünschen, dass er das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizeibeamten nicht vom Unfallort entfernt. Sollte der Unfallgegner das Fahrzeug trotzdem bewegen, so versuchen Sie sich zu merken, wo das Fahrzeug genau gestanden war. Darüber hinaus sollten Sie den Polizeibeamten beim Eintreffen mitteilen, dass der Unfallgegner sein Fahrzeug bewegt hat.

Wie verläuft die Schadensregulierung?

Bei der Regulierung des Schadens, der beim Verkehrsunfall entstanden ist, benötigen Sie zwar nicht gezwungenermaßen einen Rechtsanwalt, allerdings kann ein Rechtsanwalt dazu beitragen, dass die Entschädigungszahlungen der Unfallversicherung höher ausfallen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein oder sollte der Unfallgegner die Schuld an dem Autounfall haben, so müssen Sie keine Kosten für einen Rechtsanwalt fürchten. Die Kosten für den Anwalt übernimmt in diesem Fall die gegnerische Versicherung.

Entscheiden Sie sich dazu zu einem Anwalt zu gehen, so wird der Rechtsanwalt den Schadenshergang notieren. Darüber hinaus wird der Rechtsanwalt Akteneinsicht bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle beantragen. Sollten Sie keinen Kfz Gutachter kennen, so kann Ihnen der Rechtsanwalt auch bei der Kontaktaufnahme mit dem Kfz Gutachter behilflich sein. Nach der erfolgten Besichtigung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen und nach der Fertigstellung des Schadensgutachtens, wird der Rechtsanwalt die gegnerische Versicherung kontaktieren und eine dezidierte Schadensaufstellung übersenden.

Darüber hinaus wird der Rechtsanwalt in Ihrem Namen auch Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Unfallversicherung für körperliche Schäden geltend machen, sofern Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sind. Sollten Sie einen körperlichen Schaden bei dem Verkehrsunfall erlitten haben, so ist es wichtig, dass Sie bis zur Genesung die verordneten Arztbesuche einhalten und die entsprechenden Arztbriefe an den bearbeitenden Rechtsanwalt übersenden.

Benötigen Sie Hilfe?

Sollten Sie einen Verkehrsunfall gehabt haben und Hilfe bei der Schadensregulierung benötigen, so steht Ihnen gerne ein qualifizierter Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei zur Verfügung. Sollten Sie einen Verkehrsunfall haben und nicht wissen, was Sie tun sollen, können Sie uns unter der Notfallnummer 7 Tage die Woche erreichen.

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