Woran
erkennt man als Mandant einen „guten“ Strafverteidiger, wie findet man
ihn und was man nicht tun sollte, wenn man ihn*sie gefunden hat…
Kaum Regressansprüche
In keinem anderen Rechtsgebiet
ist eine akkurate Mandatsbearbeitung derart an das Schicksal des
Mandanten geknüpft, wie im Strafrecht. Jeder Fehler, der von dem
Strafverteidiger gemacht wird, kann für den Mandanten katastrophale
persönliche Folgen nach sich ziehen. Gleichzeitig zieht kein anderes
Rechtsgebiet so geringe Folgen für den Rechtsanwalt für Strafrecht nach sich, wenn
dieser Fehler macht. Dies mag im Übrigen auch der Grund sein, warum so
viele Kollegen das Rechtsgebiet Strafrecht „nebenbei“ bearbeiten bzw.
anbieten. Werden etwa im Bereich des Gesellschaftsrechts Fehler
gemacht, so sind diese meist ohne Probleme nachweisbar und der
Rechtsanwalt wird für etwaig entstandene Schäden in Regress genommen. Da
dabei rasch hohe Summen ins Spiel kommen, verzichten viele Kollegen
eher auf ein Mandat, als es anzunehmen und einen Haftungsfall zu
produzieren. Im Strafrecht sind die Fehler, die begangen werden können
meist viel subtiler und schwerer nachweisbar, so dass im worst case nach
der Hauptverhandlung der Mandant als verurteilter Straftäter in die
Justizvollzugsanstalt fährt, während der Verteidiger unbehelligt beim
Mittagessen in der Justizkantine sitzt.
Anwalt ist nicht gleich Anwalt
Dass es zu Fehlern kommt, kann mannigfaltige Gründe haben und muss nicht
unbedingt mit einer Nachlässigkeit des Verteidigers in Verbindung stehen
oder gar auf böser Absicht beruhen. Allerdings ist nicht jeder
Rechtsanwalt dafür geeignet eine Hauptverhandlung im Strafprozess zu
führen. Die Gangart in Strafprozessen ist teilweise sehr hart und je
nach Staatsanwalt oder Vorsitzenden herrscht ein rauer Wind im
Gerichtssaal. Der Strafverteidiger ist der einzige Bezugspunkt des
Mandanten / Angeklagten während des Prozesses. Somit muss der
Strafverteidiger der Fels in der Brandung des Angeklagten sein und sich
schützend vor ihn stellen. Bei einem scharfen Umgangston seitens der
Staatsanwaltschaft oder des Richters, muss der Verteidiger, wenn nötig,
selbst den selben Ton anschlagen. Auch auf die Gefahr hin, sich bei dem
Richter unbeliebt zu machen. Dies heißt im Umkehrschluss jedoch nicht
gleichzeitig, dass jeder Anwalt, der einen rauen Umgangston pflegt auch
gleichzeitig der Staranwalt im Strafrecht schlechthin ist. Reine
Konfliktverteidigung zu betreiben mag zwar bei Ihnen als Mandant
eindrucksvoll aussehen, aber ob dadurch auch tatsächlich das beste
Ergebnis für Sie als Mandanten erzielt wurde, ist mehr als fraglich.
Eine zu lasche Gangart gegenüber dem Richter und der Staatsanwaltschaft
ist allerdings ebenso wenig von Vorteil. Sollte der Verteidiger wenn er
den Gerichtssaal betritt einen allzu freundlichen Ton dem Richter
gegenüber anschlagen, sich sogar mit diesem duzen, etwa weil sich die
Beiden privat kennen, so würde das bei uns aus Sicht des Mandanten
ebenso ein, durchaus nicht unberechtigtes, Unbehagen hervorrufen. Sollte
der Verteidiger dann noch dafür bekannt sein, dass er viele
Pflichtverteidigungen übernimmt, sollten auch beim letzten Mandanten die
Alarmglocken laut auf tönen. Wir möchten keinem Kollegen etwas
unterstellen, doch wenn man von Pflichtverteidigungen lebt, dann ist der
Vorsitzende die Hand die einen füttert und Sie werden sicher das
Sprichwort kennen, dass man diese Hand keinesfalls beißen sollte und der
nötige „Biss“ kann das Zünglein an der Waage in der Hauptverhandlung
sein.
Dos and Dont’s
Zuletzt noch einige grundsätzlichen Anmerkungen zur
Auswahl des richtigen Strafverteidigers und was Sie nicht tun sollten,
wenn Sie diesen gefunden haben:
- Informieren Sie sich
Falls
Sie nach einem Strafverteidiger suchen, investieren Sie ruhig ein paar
Minuten in die Suche und wählen Sie nicht gleich den Ersten Rechtsanwalt
den Sie im Telefonbuch finden, oder den Ersten in Ihrer Google suche,
nur aus Bequemlichkeit. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich
über den jeweiligen Anwalt. Lesen Sie Bewertungen, fragen Sie Freunde
und Bekannte, ob sie schon Erfahrungen mit diesem Anwalt gemacht haben. - Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl
Haben
Sie sich für einen Anwalt entschieden und Kontakt zu diesem
aufgenommen, dann lassen Sie Ihr Bauchgefühl entscheiden. Auch Anwälte
sind keine Übermenschen. Es gibt überall schwarze Schafe. Ein gesundes
Maas an Skepsis ist immer angebracht. Fallen Sätze wie: „ich regle das
schon, ich kenne den Staatsanwalt / Richter“ dann ist das meistens nicht
nur Schaumschlägerei (und nichts dahinter), sondern dazu noch höchst
unseriös und im schlimmsten Fall an der Schwelle zur Legalität.
Bekommt
man eine Empfehlung für einen Anwalt aus den Bekanntenkreis, weist
dieser jedoch in seinem Internetauftritt nicht darauf hin, dass er
Strafrechtliche Mandate bearbeitet oder ist seine Aussage, nachdem Sie
ihm Ihr Anliegen geschildert haben „eigentlich mache ich kein
Strafrecht, aber ich mache mal eine Ausnahme“ o.ä. dann lassen Sie es am
Besten gleich sein. Der Kollege mag ein herausragender Rechtsanwalt auf
seinem Fachgebiet sein, da er allerdings nicht regelmäßig
Strafrechtliche Mandate bearbeitet, wäre es sehr erstaunlich wenn er es
auch auf dem Gebiet des Strafrechts wäre. - Fangen Sie nicht an zu sparen
Bei
Strafsachen ist der Spaß vorbei. Bei jeder Verurteilung erfolgt eine
Eintragung in das Bundeszentralregister. Ab dem 90. Tagessatz erfolgt
zusätzlich eine Eintragung in das Führungszeugnis und Sie gelten als
vorbestraft. Vorladungen zur oder Besuche von der Polizei sind höchst
unangenehm und ziehen, falls dies publik wird, eine gewisse
gesellschaftliche Ächtung mit sich. Bei dem Erlass eines Strafbefehls
steht je nach Verdienst eine beachtliche Geldstrafe im Raum, ganz
abgesehen davon, wenn es um die Verhängung einer Gefängnisstrafe geht.
Auch wenn Sie sonst sehr sparsam sind und es lieben über den Preis zu
verhandeln: tun Sie das nicht als Angeklagter mit Ihrem Anwalt. Der
Grund ist simpel: Ihr Verteidiger soll hervorragende Arbeit leisten und
auch motiviert sein und niemand, ob Rechtsanwalt, Maurer oder Bäcker,
ist motiviert, wenn seine Arbeit nicht geschätzt wird. Wenn Sie anfangen
über das Honorar zu verhandeln, sagen Sie Ihrem Verteidiger durch die
Blume nicht nur, dass Sie nicht denken, dass seine Arbeit diese
Bezahlung wert ist, sondern zudem zeigen Sie, dass Sie den Ernst der
Lage nicht verstanden haben oder Ihnen eine Verurteilung sowieso egal
ist. Denn niemand, der die Tragweite, die eine Vorstrafe oder ein
Gefängnisaufenthalt haben können, begriffen hat, würde allen Ernstes
versuchen gerade an dieser Stelle zu sparen. Das soll nicht heißen, dass
„teuer“ immer gleich „gut“ heißt, allerdings sollten Sie sich folgende
simple Rechnung vor Augen halten: umso genauer der Sachverhalt durch den
Verteidiger aufgerollt wird, desto mehr Zeit muss dafür in Anspruch
genommen werden und umso mehr Kosten fallen folglich für die Arbeit an.
Im Umkehrschluss bedeutet das: umso geringer das Honorar ist, welches
dem Verteidiger gezahlt wurde, desto weniger Zeit kann dieser in den
Fall investieren und umso wahrscheinlicher ist es, dass der Sachverhalt
nicht mit der nötigen Tiefe, aus sämtlichen Blickwinkeln betrachtet
worden ist. Wer meint, der Verteidiger würde für 1.000,00 EUR inkl.
Mehrwertsteuer 40 Stunden für einen Fall aufwenden, den Tatort
besichtigen und Zeugen ermitteln, der ist einem Irrtum erlegen. Man kann
schließlich auch keinen Ferrari zu dem Preis eines Opels fahren.