Beweisverwertungsverbot für Encro-Chats?
Den französischen Ermittlungsbehörden ist es, gemeinsam mit dem französischen Geheimdienst gelungen, die Kommunikation auszuwerten, welche mittels sogenannter EncroChats geführt worden war. Die Ermittlungsergebnisse wurden anschließend u.a. an die deutschen Ermittlungsbehörden weitergegeben. Dabei war es nicht unumstritten, ob die Ermittlungsergebnisse von deutschen Behörden hätten verwertet werden dürfen. Mit der Frage, ob ein Verwertungsverbot im Strafprozess hinsichtlich …