Die Verjährungsdauer bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a Abs. 1 StGB
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der jüngeren Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Verjährungsfrist der Taten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach §266a Abs. 1 StGB. Leitsatz des BGH Der amtliche Leitsatz zur Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 1. September 2020 – 1 StR 58/19 – LG Kiel) lautete wie folgt: „Die …