Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht Das Rechtsgebiet des Zivilrechts ist breit gefächert. Eine trennscharfe Einteilung in verschiedene Untergebiete lässt sich in der Praxis meist nicht vornehmen. Grundsätzlich lassen sich jedoch folgende Untergebieteunterscheiden. So umfasst das allgemeine Zivilrecht das Werkvertragsrecht, das Dienstvertragsrecht, das Reisevertragsrecht, dasImmobiliar- und Mobiliarsachenrecht, das Kaufrecht, das Mietrecht, darüber hinaus die Geltendmachung von Mängelrechten, sowie …